Beschwerdemanagement der GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A
Fragen, Beschwerden und Kommentare können seitens eines Anlegers oder seitens eines Interessenten jederzeit über verschiedene Kommunikationswege schriftlich und elektronisch an die GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A. herangetragen werden.
Die GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A. ist wie folgt erreichbar:
- Über den Postweg:
GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A.
– Beschwerdemanagement –
7, Op Flohr
6726 Grevenmacher
Luxemburg - Über die Homepage: https://gsp-kag.com
- Per E-Mail: info@gsp-kag.com
- Per Telefax: +352 266 385 30.
Die Geschäftszeiten der GS&P Kapitalanlagegesellschaft sind montags bis freitags von 08.00 Uhr -17.30 Uhr.
Die Bearbeitung von Fragen, Beschwerden und Kommentaren ist kostenfrei und erfolgt in der Regel innerhalb fünf Bankarbeitstagen. Sollte es innerhalb der angegeben Frist nicht möglich sein, eine vollumfängliche Klärung der Angelegenheit zu liefern, erhalten Sie seitens der GS&P Kapitalanlagegesellschaft eine entsprechende Zwischenmeldung.
Sollte die Bearbeitung der Beschwerde nicht innerhalb der o.g. Zeit erfolgen oder das Ergebnis nicht zufriedenstellend sein, wenden Sie sich bitte an die Beschwerdebeauftragte Frau Anja Kramer (kramer@gsp-kag.com).
Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung bezüglich Ihrer Beschwerde kommen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Luxemburger Aufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) zu wenden und gemäß CSSF Verordnung Nr. 16 – 07 das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Beschwerden zu nutzen.
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Département Juridique CC
283, route d’Arlon
L-1150 Luxembourg
Tel: +352 26 251 2574
Fax: +352 26 251 601
E-Mail: reclamation@cssf.lu
Voraussetzung hierfür die die vorherige Bearbeitung der Beschwerde durch die GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A..Ein Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer Beschwerde bei der CSSF ist nicht mehr zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung bei der CSSF und der ursprünglichen Einreichung beim Dienstleister mehr als ein Jahr vergangen ist. Weitere Voraussetzungen, die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Seite der Aufsichtsbehörde CSSF (http://www.cssf.lu/de/verbraucher/kundenbeschwerden/).