Informationen zum Umgang mit Interessenkonflikten innerhalb der GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A.
Um zu vermeiden, dass abweichende Interessen die Wertpapierdienstleistungen der Verwaltungsgesellschaft beeinflussen, hat die Verwaltungsgesellschaft Verhaltensregeln im Zusammenhang mit potenziellen Interessenkonflikten veröffentlicht. Alle für die Verwaltungsgesellschaft handelnden Personen sind verpflichtet, diese Regeln zu befolgen. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet eine sorgfältige und redliche Arbeitsweise sowie umsichtiges, gesetzestreues und professionelles Handeln, von allen für die Verwaltungsgesellschaft handelnden Personen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um direkte Mitarbeiter oder um Mitarbeiter eines von der Verwaltungsgesellschaft beauftragten Dritten handelt. Insbesondere gilt es, die Interessen des Fonds und dessen Anteilinhabern zu wahren und marktübliche Standards zu beachten.
In der Verwaltungsgesellschaft ist eine unabhängige Compliance-Stelle eingerichtet. Die Compliance- Beauftragte der Verwaltungsgesellschaft ist unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt und agiert unabhängig und frei von Weisungen Dritter.
Der Compliance-Beauftragten der Verwaltungsgesellschaft obliegt die Identifizierung und Vermeidung sowie das Management von Interessenkonflikten. Sie ist für die Implementierung und die Überwachung der zur Vermeidung von Interessenkonflikten relevanten Maßnahmen verantwortlich.
Vorrangig gilt es, durch ordnungsgemäßes Handeln der Verwaltungsgesellschaft und der betreffenden Personen sowie durch entsprechende Kontrollen Interessenkonflikte zu vermeiden. Neu zu Tage tretende potentielle Interessenkonflikte werden der Compliance-Beauftragten gemeldet. Bei unvermeidbaren Interessenkonflikten, sorgt die Compliance-Beauftragte für eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Abwicklung. Insbesondere, wird der entsprechende Konflikt gegenüber den Kunden offengelegt, um dessen Interesse zu wahren.
Die nachfolgenden qualitätssichernden und organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen werden ergriffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden:
- Die Verwaltungsgesellschaft. hat eine „Best Execution Policy“ für den Fonds erlassen. Diese orientiert sich an der „Best Execution Policy“ der IP Concept Luxemburg.
- Einrichtung von Informationsbarrieren, Trennung von Verantwortlichkeitsbereichen, Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen („Chinese Walls“).
- Pflicht zur Offenlegung der Mitarbeitergeschäfte in eigenem oder fremdem Namen und Einreichung der Depotauszüge
- Führung einer Sperrliste. Auf dieser Liste werden Finanzinstrumente mit Konfliktpotenzial vermerkt. Diese Listen dienen der Verhinderung und Vorbeugung von Insidergeschäften, da Geschäfte in auf der Sperrliste vermerkten Finanzinstrumenten untersagt sind.
- Alle Insiderinformationen werden, falls vorhanden in einem separaten Register vermerkt.
- Regelung über die Gewährung und die Annahme von Geschenken und Zuwendungen sowie die entsprechende Offenlegung.
- Laufende Schulung der Mitarbeiter.
Die von der Verwaltungsgesellschaft getroffenen Maßnahmen werden seitens der Compliance-Beauftragten regelmäßig bewertet. Sollte sich bei diesen Bewertungen herausstellen, dass diese Maßnahmen NICHT das erforderliche Maß an Unabhängigkeit gewährleisten, wird die Compliance- Beauftragte die Mahnahmen und Regeln weiterentwickeln und ggf. alternative oder zusätzliche Maßnahmen implementieren.
Auf Wunsch erhält ein Kunde von der Verwaltungsgesellschaft weitere Einzelheiten und Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten.